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Betriebs- oder Sozialpraktikum
Für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Werkrealschulen, Hauptschulen und Realschulen müssen alle Bewerberinnen und Bewerber (außer Studierende mit dem Fach Sport) den Nachweis über ein vierwöchiges Betriebs- oder Sozialpraktikum vorlegen.
Für Studierende mit den Fächern Wirtschaft, Technik, Geographie, Politikwissenschaft oder Informatik ist verpflichtend ein Betriebspraktikumzu absolvieren. Bewerberinnen und Bewerber mit einer 1. Staatsprüfung nach GHPO I oder RPO I, die bereits ein Sozialpraktikum abgeleistet haben, genießen Vertrauensschutz.
Alle anderen angehenden Lehrkräfte können sich wahlweise für ein Betriebs- oder Sozialpraktikum entscheiden.
Die Anforderungen an das Praktikum ist im folgenden Merkblatt dargestellt.
Vereinspraktikum
Für die Ausbildung im Fach Sport ist anstelle eines Betriebs- oder Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum erforderlich. Weitere Informationen entnehmen Sie diesem Informationsblatt:
