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Vorbereitungsdienst

Betriebs- oder Sozialpraktikum

Alle Bewerberinnen und Bewerber, die ab 2006 zu dem jeweils im Januar beginnenden 18-monatigen Vorbereitungsdienst für das gymnasiale Lehramt zugelassen werden wollen, müssen ein vierwöchiges Betriebs-, Sozialpraktikum oder eine vergleichbare sonstige praktische Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen ableisten. Wurde das Fach Wirtschaft, Geographie, Politikwissenschaft oder Informatik gewählt, ist das Betriebspraktikum erforderlich. Diese Regelung findet erstmalig Anwendung auf Bewerberinnen und Bewerber, die den Vorbereitungsdienst im Januar 2018 beginnen. Die Anforderungen an das Praktikum sind im Merkblatt über das Betriebs- und Sozialpraktikum dargestellt.

Für die Ausbildung im Fach Sport ist anstelle eines Betriebs- oder Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum erforderlich. Weitere Informationen entnehmen Sie diesem Informationsblatt.

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