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Lehrgänge für einen horizontalen Laufbahnwechsel gemäß § 21 Landesbeamtengesetz i.V.m. § 8 LVO-KM

Gruppe 3

Bei den Personen der Gruppe 3 handelt es sich um Lehrkräfte, die für das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule ausgebildet wurden und an Gemeinschaftsschulen in der Sekundarstufe I eingesetzt sind, sowie um Lehrkräfte, die für das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule ausgebildet wurden und ab dem auf den Beginn ihrer Qualifizierung folgenden Schuljahres an Realschulen oder an Gemeinschaftsschulen in der Sekundarstufe I nicht nur vorübergehend eingesetzt werden.

Bewerbungskriterien

Für diesen Lehrgang können sich Lehrkräfte, die für das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule ausgebildet wurden und bereits in der Sekundarstufe I der Gemeinschaftsschule derzeit überwiegend unterrichten (gemessen an der individuell festgesetzten, wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung) oder im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre unterrichtet haben und voraussichtlich dauerhaft an der Schulart verbleiben, bewerben. Teilnehmen können zudem Rektoren/ Rektorinnen und Konrektoren/ Konrektorinnen, die ihre Tätigkeit überwiegend in der Gemeinschaftsschule erbringen und voraussichtlich dauerhaft an der Schulart verbleiben. Bei Schulleitungen werden die Schulleitungszeit und der Unterricht als Tätigkeit in der Sekundarstufe I an der Gemeinschaftsschule anerkannt.

Bewerbungskriterien für Lehrkräfte im außerschulischen Bereich

Bewerben können sich Lehrkräfte, die für das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule ausgebildet wurden und seit mindestens einem Jahr in der Schulaufsicht bzw. Schulverwaltung z.B. mit konzeptionellen Tätigkeiten für die Gemeinschaftsschule eingesetzt sind:

  • Lehrkräfte, die für das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule ausgebildet wurden und als Fachberaterinnen und Fachberater Unterrichtsentwicklung oder Fachberaterinnen und Fachberater Schulentwicklung überwiegend für die Schulart Gemeinschaftsschule eingesetzt sind
  • Lehrkräfte, die für das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule ausgebildet wurden und in der Schulaufsicht überwiegend für die Schulart Gemeinschaftsschule eingesetzt sind
  • Lehrkräfte, die für das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule ausgebildet wurden und in der Schulverwaltung, insbesondere an dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung oder dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg oder an Vorgängerinstitutionen überwiegend für die Schulart Gemeinschaftsschule eingesetzt sind.

Auswahlverfahren

Um die teilweise mehrjährigen Erfahrungen in der Schulart und den damit erworbenen beruflichen Kompetenzerwerb der einzelnen Lehrkräfte zu honorieren, soll aufgrund der in den einzelnen Durchgängen begrenzten Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze denjenigen Lehrkräften Vorrang eingeräumt werden, die am längsten in der Schulart eingesetzt sind.  Wie bei jedem Auswahlverfahren bestimmen sich die Auswahlkriterien nach beamtenrechtlichen Grundsätzen (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung). Sollte die Zahl der bewerbungsberechtigten Lehrkräfte die Anzahl der Lehrgangsplätze überschreiten, ist ein Auswahlverfahren erforderlich. Grundlage des Auswahlverfahrens soll daher eine dienstliche Beurteilung sein. Die Schulleitungen werden gegebenenfalls zur Erstellung einer dienstlichen Beurteilung aufgefordert. 

Für den Lehrgang der Gruppe 3 werden daher im Rahmen des zur Verfügung stehenden Kontingents nur diejenigen Haupt- und Werkrealschullehrkräfte in das Auswahlverfahren für die Teilnahme an dem Lehrgang einbezogen, die an GMS derzeit überwiegend in der Sek. I (nicht in der Primarstufe) unterrichten (gemessen an der individuell festgesetzten, wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung) oder im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre unterrichtet haben und voraussichtlich dauerhaft an der GMS verbleiben und zudem ab 15. September 2020 oder früher an GMS eingesetzt waren (ein Einsatz in einer Klasse der auslaufenden WRS ist nicht ausreichend).

Bei der Auswahlentscheidung sollen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Lehrerinnen bevorzugt zugelassen werden, soweit Frauen nach dem jeweils geltenden Chancengleichheitsplan unterrepräsentiert sind und nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte werden beim Vorliegen insgesamt gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zugelassen, auch wenn einzelne Eignungsmerkmale behinderungsbedingt schwächer ausgeprägt sind. Die zuständige Schwerbehindertenvertretung ist dann am Auswahlverfahren zu beteiligen (vgl. § 178 (2) SGB IX).

Einrichtung eines Sonderkontingents

Im Rahmen des Lehrgangs für Gruppe 3 wird zudem ein Sonderkontingent im Umfang von maximal 10 % eingerichtet, dem HS/WRS-Lehrkräfte angehören, die ab dem auf den Beginn des Lehrgangs folgenden Schuljahr an GMS in der Sekundarstufe I bzw. an Realschulen nicht nur vorübergehend eingesetzt werden. Zu diesem Sonderkontingent zählen auch Rektorinnen/ Rektoren und Konrektorinnen/ Konrektoren, die ab dem auf den Beginn des Lehrgangs folgenden Schuljahr nicht nur vorübergehend an GMS eingesetzt werden.

Hier sollen diejenigen Lehrkräfte in das Auswahlverfahren für die Teilnahme an dem Lehrgang einbezogen werden, die derzeit in den letzten beiden Schuljahren, ggf. aber auch nur im letzten Schuljahr, in einer auslaufenden Haupt- und Werkrealschule eingesetzt sind, die voraussichtlich in absehbarer Zeit in der Sek. I der GMS bzw. der RS eingesetzt werden müssen und die eine Erklärung abgeben, dass sie an der Sek. I der GMS bzw. der RS dauerhaft eingesetzt werden möchten. Gleiches gilt für Rektoren/ Rektorinnen und Konrektoren/ Konrektorinnen, die an GMS eingesetzt werden möchten.

Konzeption des Lehrgangs

Der Lehrgang besteht aus einer pädagogischen Schulung an den Seminaren für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (WHRS) und einer Einführung in die neue Laufbahn. Für Lehrkräfte, die bereits an einer GMS in der Sek. I eingesetzt sind, dauert der Lehrgang ein Jahr.

Für Lehrkräfte, die erst perspektivisch an GMS oder Realschulen eingesetzt werden, findet die pädagogische Schulung in der Regel noch während der Tätigkeit an der Haupt- und Werkrealschule statt. Der Lehrgang endet mit dem Ende des Einführungsjahres. Das Einführungsjahr bei dieser Personengruppe beginnt mit dem Wechsel an die Zielschulart (z.B. Realschule oder Gemeinschaftsschule).

Die pädagogische Schulung umfasst zwei schulrechtliche und sechs fachdidaktische Module in einem der von der Lehrkraft studierten Fächer und wird im Blended-Learning-Format (Präsenzveranstaltungen mit Selbstlernphasen) durchgeführt. Sie beinhaltet zwei Prüfungen (fachdidaktisches Kolloquium und unterrichtspraktische Prüfung). Fünf Module finden in der unterrichtsfreien Zeit statt (1 Modul Schulrecht, 4 Module Fachdidaktik).

Die erfolgreiche Teilnahme an der pädagogischen Schulung und die erfolgreiche Einführung in die neue Laufbahn sind Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung für das Lehramt Sekundarstufe I (Sekundarstufen I - Lehramtsprüfungsordnung oder einer dieser vorhergehenden Lehramtsprüfungsordnung). Für die Teilnahme am Lehrgang wird keine Anrechnung auf das Deputat gewährt.

Reisekosten werden gemäß der Regelungen in § 3 Abs. 1 Landesreisekostengesetz erstattet und über die SAF WHRS abgerechnet.

Mit dem Lehrgang soll im Laufe des 1. Schulhalbjahres 2024/2025 begonnen werden.

Bewerbungsverfahren

Die Ermittlung und Feststellung, ob Lehrkräfte die Voraussetzungen für eine Bewerbung für die einzelnen Lehrgänge erfüllen, obliegt den Regierungspräsidien (als zuständige Dienstvorgesetzte).

Lehrkräfte, die oben stehende Kriterien erfüllen, werden oder wurden bereits vom zuständigen Regierungspräsidium über das weitere Verfahren informiert. Diese können sich in der Zeit vom 26. Februar bis zum 12. April 2024 für die Teilnahme bewerben.

Über die Plattform Lehrer-Online-Baden-Württemberg steht ein elektronisches Anmeldeverfahren zur Verfügung.

In der Folge wird elektronisch ein Bewerbungsformular erstellt, in dem bereits die Stammdaten der Lehrkraft hinterlegt sind. Die Lehrkraft druckt das Bewerbungsformular aus und gibt es unterschrieben weiter an ihre Schulleitung. Das Bewerbungsformular wird dann in der Personalhilfsakte in der Schule abgelegt. Damit ist die Bewerbung abgeschlossen. Eine Weiterleitung der Bewerbung in Schriftform an das zuständige Staatliche Schulamt ist nicht erforderlich, da die Schule im Rahmen des elektronischen Anmeldeverfahrens die Bewerbung bestätigt.

Lehrkräfte, die obige Kriterien erfüllen, aber kein Schreiben des Regierungspräsidiums erhalten haben, wenden sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium, um den Sachverhalt zu klären.

Fragen und Antworten

FAQs zum horizontalen Laufbahnwechsel gemäß § 21 Landesbeamtengesetz i.V.m. § 8 LVO-KM

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium bzw. das zuständige Staatliche Schulamt. Eine Liste der jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner ist auf dieser Seite veröffentlicht.

Weitere Informationen

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