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Versetzung

Versetzung innerhalb des Landes im Rahmen des Versetzungsverfahrens

Allgemeines

Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, können eine Versetzung aus persönlichen Gründen an einen anderen Dienstort beantragen.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Versetzung. Die Schulaufsichtsbehörden bemühen sich jedoch, den Anträgen nach Möglichkeit stattzugeben.

Kriterien hierfür sind:

  • Fristgerechte Antragstellung (Termin: erster Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien Termin zur Meldung der stellenwirksamen Änderungswünsche (PDF))
  • Dienstbereitschaft zum Zeitpunkt der Versetzung. Die Versetzungsentscheidung kann ansonsten zurückgenommen werden
  • Freigabeentscheidung der zuständigen Schulbehörde
    Es wird darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte in der Regel mindestens drei Jahre an ihrem ersten Dienstort verbleiben. In dieser Zeit werden Versetzungsanträge – von triftigen begründeten Ausnahmefällen abgesehen – nicht berücksichtigt.
  • Ersatzmöglichkeit an der bisherigen Schule
  • Aufnahmemöglichkeit im gewünschten Bereich
  • Liegen mehr Anträge vor als Versetzungsmöglichkeiten bestehen, werden Anträge aus familiären, sozialen Gründen vorrangig berücksichtigt.

 

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