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Vorbereitungsdienst

Allgemeines zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt Sonderpädagogik

Seit dem Wintersemester 2011/2012 gelten neue Studien- und Prüfungsordnungen für die Lehrämter Grundschule, Werkreal-, Haupt- und Realschule und für das Lehramt Sonderpädagogik. Infolgedessen wurden die daran anschließenden Vorbereitungsdienste in ihrer Struktur angepasst.

Zum 1. Februar 2016 beginnt erstmalig der Vorbereitungsdienst für das Lehramt Sonderpädagogik. Dieser löst den bisherigen Vorbereitungsdienste für das Lehramt an Sonderschulen ab. 

In diesem Bereich finden Sie Informationen zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt Sonderpädagogik sowie Unterlagen, die Sie für Ihre Bewerbung benötigen.

Wer kann sich bewerben?

angehende Lehrkräfte aus Baden-Württemberg

  • mit einem Masterabschluss für das Lehramt Sonderpädagogik
  • mit einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik oder
  • mit einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen

sowie angehende Lehrkräfte, die ihr Lehramtsstudium außerhalb Baden-Württembergs

  • mit einer nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz vergleichbaren Ersten Staatsprüfung für ein sonderpädagogisches Lehramt oder
  • einer gleichgestellten auf das Lehramt Sonderpädagogik bezogenen Masterprüfung

abgeschlossen haben.

Die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach einer ordnungsgemäßen Bewerbung. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.

Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und erfolgt an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte sowie an einer Ausbildungsschule.

Die jeweiligen aktuellen Seminarstandorte können Sie dem nachfolgenden Merkblatt entnehmen.

Merkblatt über den Vorbereitungsdienst für das Lehramt Sonderpädagogik

Detailinformationen über die Zulassungsvoraussetzungen zu den Vorbereitungsdiensten erhalten Sie auf der Seite:



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