Navigation überspringen

Lehrgänge für einen horizontalen Laufbahnwechsel gemäß § 21 Landesbeamtengesetz i.V.m. § 8 LVO-KM

Gruppe 4

Dieser Lehrgang ist derzeit ausgesetzt (Stand Dezember 2023)!

Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die noch an Haupt- und Werkrealschulen eingesetzt sind, jedoch perspektivisch nicht mehr gemäß ihres Statusamtes eingesetzt werden können und deshalb an ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) wechseln wollen.

Bewerbungskriterien für den Lehrgang der Gruppe 4

Für das zweijährige modifizierte Aufbaustudium Sonderpädagogik (ALSO/HOLA 4) können sich Haupt- und Werkrealschullehrkräfte bewerben, die noch an Haupt- und Werkrealschulen eingesetzt sind, jedoch perspektivisch nicht mehr gemäß ihrem Statusamt (d.h. an einer Haupt- und Werkrealschule bzw. Grundschule) eingesetzt werden können.
Auch Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, die derzeit an Gemeinschaftsschulen sind, ggf. inklusiv unterrichten und einen Versetzungswunsch an ein SBBZ äußern, können sich für die Teilnahme am Lehrgang der Gruppe 4 bewerben.

Formelle Voraussetzungen für eine Bewerbung am modifizierten Aufbaustudium für die Gruppe 4 sind:

  • Das zweite Staatsexamen und mindestens drei Jahre Berufserfahrung an einer Schule in Baden-Württemberg (als Zugangsvoraussetzung der Pädagogischen Hochschulen zum Aufbaustudium)
  • bestandene Probezeit
  • eine aktuelle dienstliche Beurteilung mit mindestens der Note 2,0 (gut)

Vereinbarkeit von Lehrtätigkeit mit der Teilnahme am modifizierten Aufbaustudium:

  • Teilnehmende Lehrkräfte erhalten, unabhängig ihres individuellen Deputates, folgende Anrechnungen:
    Erstes Studienjahr (1. + 2. Semester): 10 Anrechnungsstunden
    Zweites Studienjahr (3. + 4. Semester): 6 Anrechnungsstunden
  • Die mindestens dreijährige Berufserfahrung wird im Rahmen des modifizierten Aufbaustudiums mit 30 Leistungspunkten berücksichtigt (zum Vergleich: Beim regulären Aufbaustudium Sonderpädagogik müssen 120 ECTS Leistungspunkte, beim modifizierten Aufbaustudium 90 ECTS Leistungspunkte erzielt werden).
  • Während des Semesters gibt es einen Präsenztag in der Woche an den Pädagogischen Hochschulen Heidelberg oder Ludwigsburg. Im vierten Semester ist kein regelmäßiger Präsenztag mehr vorgesehen.
  • Blockveranstaltungen (freitags und samstags) ergänzen den Präsenztag und ermöglichen den kompakten Erwerb von Leistungspunkten.
  • Selbstlernphasen (angeleitetes Studium; E-Learning; Webinare) erhöhen die räumliche und zeitliche Flexibilität zur Erarbeitung der vorgegebenen Studieninhalte.
  • Die Praktika in der ersten und in der zweiten sonderpädagogischen Fachrichtung werden selbst organisiert und können wohnortnah durchgeführt werden.
  • Während des Studiums verbleiben die Lehrkräfte an ihrer bisherigen Schule oder werden auf eigenen Wunsch an ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum abgeordnet. Entsprechend interessierte Lehrkräfte suchen bitte das Gespräch mit dem für sie zuständigen Staatlichen Schulamt.
  • Entstehende Studiengebühren werden vom Kultusministerium getragen. Die Abrechnung erfolgt über die zuständigen Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (SAF Gymnasium und Sonderpädagogik) - Abteilung Sonderpädagogik.
  • Reisekosten werden zu 50% ebenfalls über die SAF Sonderpädagogik erstattet

Bewerbungsverfahren

Interessierte Haupt- und Werkrealschullehrkräfte können sich an das für sie zuständige Staatliche Schulamt wenden, sich von diesem beraten und prüfen lassen, ob die Bewerbungskriterien erfüllt werden. Mit der Beratung durch das zuständige Staatliche Schulamt gehen die Lehrkräfte keine Verpflichtung ein.

Lehrkräfte bewerben sich bis zum xxx über Onlineverfahren auf lehrer-online-bw.de (https://lobw.kultus-bw.de/lobw/HoLa)

  • Hierzu ist es erforderlich, dass das zuständige Staatliche Schulamt die Lehrkraft für die Bewerbung freischaltet. Lehrkräfte wenden sich hierzu bitte an die zuständigen Hola-Ansprechpartner der Staatlichen Schulämter (eine Liste der jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner ist ebenfalls auf dieser Seite veröffentlicht).

Folgende Formulare müssen eingescannt werden:

  • eine aktuelle dienstliche Beurteilung
  • sofern möglich folgende Nachweise: Abordnungen an ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum; Mitwirkung in inklusiven bzw. in kooperativen Bildungsangeboten.
  • Es empfiehlt sich außerdem, dass bevor die Lehrkraft ihre Bewerbung einreicht, in einem Beratungsgespräch mit den Ansprechpartnerinnen bzw. den Ansprechpartnern der Staatlichen Schulämter die weitere dienstliche Verwendung der Lehrkraft geprüft wird.
  • Das zuständige Regierungspräsidium stellt im Anschluss an das Bewerbungsverfahren ggf. eine Bestätigung mit einer Befürwortung über die Teilnahme der Lehrkraft am modifizierten Aufbaustudium aus.
  • Diese Bestätigung müssen die Lehrkräfte bis zum xxx zur Einschreibung an die Pädagogischen Hochschulen Ludwigsburg oder Heidelberg weiterleiten bzw. bei der Einschreibung dort vorlegen.
  • An der PH müssen darüber hinaus folgende Unterlagen beim Studienbüro vorgelegt werden:
  1. Nachweis einer mindestens dreijährige Berufspraxis
  2. Zeugnis der Ersten und Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt
  3. Zeugnis Studienberechtigung (i.d.R. das Abiturzeugnis)

Bitte beachten Sie auch die Informationen auf den Homepages der PHen
- Ludwigsburg https://www.ph-ludwigsburg.de/18596.html

- Heidelberg https://www.ph-heidelberg.de/studium/interesse-am-studium/studienangebot/master-studiengaenge/med-aufbau-lehramt-sonderpaedagogik-fuer-einen-horizontalen-laufbahnwechsel-also-hola.html

Die Auswahl der Lehrkräfte bei einem Bewerberüberhang erfolgt nach beamtenrechtlichen Grundsätzen (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung). Maßgeblich für das Auswahlverfahren sind die dienstlichen Beurteilungen. Für den Fall, dass sich mehr Lehrkräfte bewerben, als Teilnahmeplätze zur Verfügung stehen, können bei gleicher Leistung, Befähigung und Eignung mögliche Vorerfahrungen der Bewerberinnen und Bewerber an einem SBBZ bzw. mit sonderpädagogischem Arbeiten berücksichtigt werden.
Bei der Auswahlentscheidung sollen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Lehrerinnen bevorzugt zugelassen werden, soweit Frauen nach dem jeweils geltenden Chancengleichheitsplan unterrepräsentiert sind und nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte werden beim Vorliegen insgesamt gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zugelassen, auch wenn einzelne Eignungsmerkmale behinderungsbedingt schwächer ausgeprägt sind.

Das modifizierte Aufbaustudium beginnt jeweils zum Wintersemester. Die Konzeption des Lehrgangs finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich (rechten Spalte). 

Wie geht es nach Bestehen des Studiums weiter?

Über das Bestehen des modifizierten Aufbaustudiums entscheiden die Pädagogischen Hochschulen (Standorte Heidelberg bzw. Ludwigsburg) auf Grundlage der gültigen Prüfungsordnungen. Die Einführung in die Aufgaben der neuen Laufbahn erfolgt auf Grund der im Studium vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten und im Rahmen der während des modifizierten Aufbaustudiums vorgesehenen Praktika. Mit der erfolgreichen Teilnahme am modifizierten Aufbaustudium ist auch die Einführung in die Aufgaben der neuen Laufbahn abgeschlossen.

Durch die erfolgreiche Teilnahme am modifizierten Aufbaustudium wird die Laufbahnbefähigung für das Lehramt Sonderpädagogik erworben. Die Absolventinnen und Absolventen legen das Masterzeugnis beim zuständigen Regierungspräsidium vor, das auf dieser Grundlage den Erwerb der Laufbahnbefähigung bescheinigt. Mit dieser Bescheinigung können sich die Absolventinnen und Absolventen auf eine freie Stelle Sonderpädagogik durch einfache Meldung beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium bewerben. Die Ernennung nach A13 erfolgt nach Absolvieren der vorgesehenen sechsmonatigen persönlichen Wartezeit und sobald die Lehrkraft im Amt einer Lehrkraft Sonderpädagogik tätig wird. In der Regel können die Absolventinnen und Absolventen bereits zum Schuljahresbeginn, der unmittelbar nach dem Erwerb der Laufbahnbefähigung für das Lehramt Sonderpädagogik folgt, an ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) versetzt werden.

Werden Lehrkräfte bereits während des modifizierten Aufbaustudiengangs an ein SBBZ abgeordnet, ist eine Ernennung bereits nach Absolvieren der sechsmonatigen persönlichen Wartezeit möglich. Diese beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Laufbahnbefähigung von den Regierungspräsidien entsprechend bescheinigt wurde.

Weitere Informationen

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.