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Vorbereitungsdienst

Betriebs- oder Sozialpraktikum und Musikpraktischer Nachweis

Grundsätzlich müssen alle Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen ein vierwöchiges Betriebs- oder Sozialpraktikum ableisten. Es besteht die Möglichkeit, anstelle der genannten Praktika einen Musikpraktischen Nachweis zu erbringen.

Nähere Informationen zum Musikpraktischen Nachweis finden Sie auf der Hompage des Kultusministeriums.

Musikpraktischer Nachweis

Die Anforderungen an das Praktikum sind im folgenden Merkblatt dargestellt.

Merkblatt über ein Betriebs- oder Sozialpraktikum und den Musikpraktischen Nachweis (Lehramt an Grundschulen)

Für die Ausbildung im Fach Sport ist anstelle eines Betriebs- oder Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum erforderlich.

Vereinspraktikum

Absolventinnen und Absolventen aus Baden-Württemberg, die sich lediglich für den Kompetenzbereich "Sport und Gesundheit" nach GPO I entschieden haben, benötigen kein Vereinspraktikum und können sich daher wahlweise für ein Betriebs- oder Sozialpraktikum oder den Musikpraktischen Nachweis entscheiden.

Vereinspraktikum Sport

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