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Versetzung

Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens

Hier bewerben sich die Lehrkräfte, die bereits unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, auf Stellen, die in den Stellenausschreibungsverfahren im Internet veröffentlicht werden.

Lehrkräfte, die eine Versetzung über das schulbezogene Stellenausschreibungsverfahren erreichen wollen, müssen den Versetzungswunsch grundsätzlich schon über eine Antragstellung im landesinternen Versetzungsverfahren zum Ausdruck bringen.
Dies erleichtert die Personalplanung und verbessert damit die Realisierungschancen.

Ab der Lehrereinstellung zum Schuljahr 2024/2025 kann in sämtlichen vorgezogenen schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahren eine Versetzung auch im Rahmen einer dort erfolgreichen Bewerbung realisiert werden. Voraussetzung für eine Einbeziehung in das jeweilige Auswahlverfahren ist eine Freigabe durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde.

Für die Teilnahme am vorgezogenen Ausschreibungsverfahren im November/Dezember 2023 müssen dabei entsprechende Anträge abweichend zu den oben genannten Terminen

             bis spätestens 6. November 2023 den Schulleitungen 

 vorliegen.

Die genauen Termine sind unter Informationen und Ausschreibungszeiträume veröffentlicht.

Nur in besonderen Ausnahmefällen können sich Lehrkräfte im Schuldienst für die Ausschreibungen im Rahmen des Nachrückverfahrens im Juli beziehungsweise für eine Besetzung zum Februar eines Jahres bewerben. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Regierungspräsidium ist hier dringend zu empfehlen.

Weitere Informationen

Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen

Informationen zu Versetzungen beziehungsweise Abordnungen auf eine Stelle oder Teillehrauftrag an Gemeinschaftsschulen:

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