Lehrkräfte, die unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt sind, können aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule beziehungsweise in ein anderes Bundesland beantragen.
Sie können online
- eine Versetzung innerhalb des Landes Baden-Württemberg im Rahmen des regulären Versetzungsverfahrens (Landesinterne Versetzung) beantragen. Es gelten die in der Bekanntmachung zur
Bekanntgabe stellenwirksamer Änderungswünsche (PDF) genannten Fristen,
- eine Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens (Versetzung über Ausschreibung) beantragen.
Lehrkräfte, die eine Versetzung über das schulbezogene Stellenausschreibungsverfahren erreichen wollen, müssen den Versetzungswunsch grundsätzlich schon über eine Antragstellung im landesinternen Versetzungsverfahren zum Ausdruck bringen und benötigen eine Freigabe durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde. Die Ausschreibungszeiträume werden unter dem Menüpunkt Stellen veröffentlicht. Für die Ausschreibungen zur Einstellung zum Februar, im Hauptausschreibungsverfahren und im Rahmen des Nachrückverfahrens können in der Regel keine Versetzungsbewerber zugelassen werden,
- eine Versetzung in ein anderes Bundesland im Rahmen des Ländertauschverfahrens der KMK (Lehreraustauschverfahren) beantragen.
Für eine Versetzung zum Sommer gelten als Antragsfrist die in der Bekanntmachung zur Bekanntgabe stellenwirksamer Änderungswünsche (PDF) genannten Termine. Für eine Versetzung zum 1. Februar muss der Antrag bis zum 1. August des Vorjahres gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte in der Regel mindestens drei Jahre an ihrem Dienstort verbleiben. In dieser Zeit werden Versetzungsanträge – von triftigen begründeten Ausnahmefällen abgesehen – nicht berücksichtigt.
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