Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Kultusministerium) ist nach dem Landesverwaltungsgesetz eine oberste Landesbehörde.
Schulaufsichtsbehörden
Im Rahmen seiner Aufgaben als oberste Landesbehörde ist das Kultusministerium oberste Schulaufsichtsbehörde. Die Regierungspräsidien nehmen die Aufgaben der oberen Schulaufsichtsbehörden wahr. Untere Schulaufsichtsbehörden für alle in ihrem Schulaufsichtsbezirk liegenden Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real-, Gemeinschaftsschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Ausnahme der Staatlichen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat sind die Staatlichen Schulämter.
Geschäftsbereich des Kultusministeriums
- Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW),
- Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL),
- Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte,
- Forum für Frühkindliche Bildung (FFB)
- Schulbauernhof Pfitzingen.
Rechtlich selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich
Stiftungen
Stiftungen, die überwiegend in den Geschäftsbereich des Kultusministeriums fallen, unterstehen der Rechtsaufsicht des jeweiligen Regierungspräsidiums, oberste Rechtsaufsichtsbehörde ist das Kultusministerium.