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Einstellung

Seiteneinstieg in den Schuldienst

Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst Lehramt Grundschule sowie in den Vorbereitungsdienst Lehramt Sekundarstufe I

Als Maßnahme zur Gewinnung von Lehrkräften für die Grundschulen sowie für die Schularten der Sekundarstufe I wird ab dem Jahr 2021 der Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst dieser Lehrämter für Absolventinnen und Absolventen mit einer Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt Sekundarstufe I bzw. für das Lehramt Gymnasium geöffnet. Ausgenommen von dieser Sondermaßnahme sind Studienabsolventinnen und -absolventen, die den Vorbereitungsdienst für ihr originäres Lehramt nicht erfolgreich abschließen konnten und bei denen endgültig der Prüfungsanspruch für dieses Lehramt erloschen ist.

 Hier finden Sie weiter Informationen zum oben genannten Seiteneinstieg.

Seiteneinstieg in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren Schuldienstes an beruflichen Schulen und die Laufbahn des höheren Schuldienstes an Gymnasien

Beim Seiteneinstieg können am Lehrerberuf Interessierte unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Lehramtsstudium in den Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien und beruflichen Schulen eintreten.

Mit dem Erwerb des Zweiten Staatsexamens am Ende des Vorbereitungsdienstes stehen den Absolventinnen und Absolventen die Lehrereinstellungsverfahren offen.

Seiteneinstiegsmöglichkeiten waren im Blick auf die prekäre Bewerberlage in den letzten Jahren eingerichtet worden. Der Seiteneinstieg ist im Bereich der beruflichen Schulen nach wie vor in vielen Fächern möglich.

Bei den allgemein bildenden Gymnasien hat sich das Angebot an grundständig ausgebildeten Lehrkräften mittlerweile deutlich verbessert, so dass es einen Seiteneinstieg nur noch in den Fächern Physik, Informatik und bildende Kunst gibt. Voraussetzung ist eine universitäre Diplomprüfung oder ein gleichwertiger konsekutiver Master-Abschluss (das heißt inhaltlich auf den Bachelor-Abschluss aufbauend) der oben genannten Fachrichtungen.

Die Informationen zum Seiteneinstieg berufliche Schulen, Informationen zum Seiteneinstieg Gymnasien in den Fächern Physik und Informatik und Informationen zum Seiteneinstieg Gymnasium im Fach Bildende Kunst,  zum Einstellungsverfahren beziehungsweise zu befristeten Vertretungstätigkeiten im Schuldienst finden Interessierte auf dieser Internetseite und auch bei den vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg.

Ein Seiteneinstieg ist möglich, wenn ein geeigneter universitärer oder gleichwertiger Abschluss vorliegt, eine einjährige Betriebspraxis nachgewiesen wird und ein entsprechender Bedarf an Lehrkräften besteht. In jedem Einzelfall wird geprüft, ob die formalen Voraussetzungen vorliegen.

Die für den Seiteneinstieg im beruflichen Bereich landesweit zugelassenen Studienabschlüsse sind in einer tabellarischen Übersicht (PDF) zusammengefasst. Die Darstellung ist abschließend, nicht genannte Studienabschlüsse sind - selbst bei großer Affinität - nicht zum Seiteneinstieg zugelassen.

Nur in begründeten Ausnahmen kann bei punktuellem Bedarf auch in anderen Fachrichtungen eine Stelle für den Seiteneinstieg an einer einzelnen Schule ausgeschrieben werden. Solche Ausschreibungen werden zeitlich begrenzt im Menüpunkt Sonstige Stellenangebote veröffentlicht.

Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien ist für Personen mit Diplomprüfungen oder als gleichwertig anerkannten Master-Abschlüssen im Fach Physik, Informatik und Bildende Kunst  geöffnet. Voraussetzung dafür ist, dass sich auf Grund ihrer Ausbildung ein zweites geeignetes Unterrichtsfach ableiten lässt, das in der Stundentafel der allgemein bildenden Gymnasien vertreten ist. Entsprechende Studieninhalte im zweiten Unterrichtsfach müssen nachgewiesen werden.

Die näheren Informationen zum gymnasialen Seiteneinstieg in den Fächern Physik und Informatik sind im nebenstehenden PDF-Dokument für das Fach Bildende Kunst (hier) hinterlegt.

Weitere Informationen

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das regional zuständige Regierungspräsidium (Abteilung 7).

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