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23.11.2023

Schulbezogene Stellenausschreibungen

Warteoption (nicht für Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger)

Neben der sofortigen Annahme oder Ablehnung eines Angebots haben Sie als Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit einer Warteoption.
Sie können der Schule und dem Regierungspräsidium signalisieren, dass Sie an der Ihnen angebotenen Stelle interessiert sind, aber auf das Auswahlergebnis an anderen Schulen, bei denen Sie sich auch beworben haben, warten wollen. Denn dort haben eventuell die Bewerbungsgespräche noch nicht stattgefunden bzw. der Bewerbungsprozess ist noch im Gang.
Sie haben dabei das Recht, die Entscheidung über die Annahme einer Stelle erst dann zu treffen, wenn insgesamt feststeht, an welchen Schulen Sie auf Platz 1 der jeweiligen Bewerberranglisten stehen. Auf dem Formular zur Annahmeerklärung, das Sie vom Regierungspräsidium erhalten, kann diese Warteoption explizit angekreuzt werden. Das Einstellungsangebot bleibt dann so lange bestehen, bis die anderen Schulen den Bewerbungsprozess abgeschlossen haben und Sie Ihre Wahl im Blick auf alle Schulen treffen können.
Welches Angebot Sie annehmen, darüber entscheiden Sie!

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